Die Beitragszahlung beim FSV "Drei Gleichen" Mühlberg regeln die Satzung und die Beitragsordnung des Vereins. Sie erfolgt jeweils zum 01. März des jeweiligen Kalenderjahres. Die Beitragszahlung soll entweder durch Überweisung oder Bankeinzug getätigt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Barzahlung möglich.
Die notwendigen Formulare sind auf dieser Seite zu finden.
Der Vorstand des FSV "Drei Gleichen" Mühlberg bittet alle seine Mitglieder, den Beitrag pünktlich zu entrichten. Bei zu großem zeitlichen Verzug behält sich der Vorstand etwaige Maßnahmen vor.
Der Vorstand
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