Die Beitragszahlung beim FSV "Drei Gleichen" Mühlberg regelt die Satzung des Vereins. Sie erfolgt jeweils zum 01. März des jeweiligen Kalenderjahres. In Zukunft soll die Beitragszahlung entweder durch Überweisung oder Bankeinzug getätigt werden.
Die notwendigen Formulare sind auf dieser Seite zu finden.
Der Vorstand des FSV "Drei Gleichen" Mühlberg bittet alle seine Mitglieder, den Beitrag pünktlich zu entrichten. Bei zu großem zeitlichen Verzug behält sich der Vorstand etwaige Maßnahmen vor.
Der Vorstand
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